AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Firma Taxi Schiebel
Lippstraße 13
72108 Rottenburg am Neckar
Telefon: 07472 / 6225

Stand: 01.01.2026

Bitte beachten Sie ergänzend unsere Datenschutzbestimmungen (DSGVO),
die auf unserer Homepage einsehbar sind.

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Taxi Schiebel (nachfolgend „Unternehmer“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten für sämtliche angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung wird auf der Internetseite von Taxi Schiebel veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen deutlich sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen zur Einsichtnahme verfügbar.

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung gültige Fassung maßgeblich.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Taxi Schiebel ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Taxi Schiebel nimmt Fahraufträge mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über Webportale an. Ein Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn Taxi Schiebel den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder die Beförderungsleistung tatsächlich angetreten wird.

2. Taxi Schiebel behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Annahme auf einem offensichtlichen Druck-, Rechen- oder Schreibfehler beruht.

3. Für Terminfahrten (z. B. Flughafen-, Bahn- oder Hafenfahrten) kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. Änderungen von Fahrzeiten sind Taxi Schiebel unverzüglich mitzuteilen, damit eine Anpassung möglich ist. Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, haftet der Kunde für hierdurch entstehende Schäden.

4. Sofern keine feste Abholzeit vereinbart wurde, bezieht sich die Abholung bei Flughäfen grundsätzlich auf die planmäßige Ankunftszeit des angegebenen Verkehrsmittels. Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und vollständige Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, anzugeben.

5. Für Verspätungen aufgrund von Verkehrsbehinderungen, höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen haftet das Taxiunternehmen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten

§ 2a Buchungen über App, WhatsApp und elektronische Kommunikationsmittel

1. Buchungen über App, WhatsApp oder sonstige elektronische Kommunikationsmittel stellen keine automatische Auftragsbestätigung dar.

2. Ein Beförderungsvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch Taxi Schiebel oder mit Fahrtantritt zustande.

3. Taxi Schiebel behält sich vor, insbesondere Vorbestellungen aus betrieblichen, organisatorischen, technischen oder verkehrsbedingten Gründen zu ändern oder zu stornieren.

4. Der Kunde kann den aktuellen Auftragsstatus sowie Änderungen über den bereitgestellten Statuslink oder telefonisch bei Taxi Schiebel abrufen.

5. Für Verspätungen aufgrund von Verkehrsbehinderungen, höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen haftet das Taxiunternehmen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten

§ 3 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

1. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden storniert, gelten die nachfolgenden Stornobedingungen.

3.1 Personenbeförderung mit Pkw (Taxi)

2. Keine Stornogebühren fallen an, wenn die Absage mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.

3. Bei Nichteinhaltung der Frist fallen folgende Stornogebühren an:
a) bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn: 25 %
b) bis 3 Stunden vor Fahrtbeginn: 50 %
c) bei Nichtabsage: 100 % des voraussichtlichen Beförderungsentgelts

4. Taxi Schiebel behält sich vor, im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen auf die Erhebung von Stornogebühren zu verzichten.

§ 4 Preise

1.Alle Preise gegenüber Endverbrauchern verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gewerblichen Kunden können Netto- oder Bruttopreise genannt werden.

2.Nicht im Fahrpreis enthalten sind zusätzliche Verkehrswegnutzungsgebühren (z. B. Fähren, Tunnel).

3.Spesen fallen an, wenn die Lenkzeit acht Stunden überschreitet.

4.Maßgeblich für Taxifahrten ist die jeweils gültige Taxitarifverordnung des zuständigen Landratsamtes.

5.Fixpreise gelten ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Konditionen. Frühere Preislisten verlieren mit Veröffentlichung neuer Preise ihre Gültigkeit.

6.Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Fahrttermin mehr als 14 Tage liegen und sich Kostenfaktoren erheblich verändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Erhöhung mehr als 10 % über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug, SEPA-Lastschrift

1.Der Fahrpreis ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Die Zahlung kann bar, per EC-/Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Taxi Schiebel behält sich das Recht auf Vorauszahlung vor, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.

2.Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

3.Bei Zahlungsverzug ist Taxi Schiebel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

4.Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat. Rücklastschriften werden pauschal mit 10,00 EUR berechnet.

§ 6 Beförderung von Personen und Sachen

1. Der Kunde hat sich während der Beförderung so zu verhalten, dass weder Fahrer, Fahrzeug, andere Fahrgäste noch Dritte gefährdet werden.

2. Der Kunde ist für die Einhaltung der Anschnallpflicht sowie für die Beaufsichtigung minderjähriger Personen und Tiere verantwortlich.

3. Die Auswahl des Fahrzeugs erfolgt nach betrieblichem Ermessen von Taxi Schiebel. Besondere Beförderungswünsche sind bei der Bestellung mitzuteilen.

4. Gepäckstücke und Tiere werden auf Risiko des Kunden befördert. Taxi Schiebel kann die Mitnahme ablehnen, sofern Sicherheitsbedenken bestehen.

5. Rauchen ist in den Fahrzeugen gesetzlich untersagt. Nahrungsmittel dürfen nur in geschlossenen Behältnissen mitgeführt werden.

6. Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, gültige Ausweisdokumente mitzuführen.

7. Der Fahrgast ist für sein Verhalten außerhalb des Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Begleitung bis zur Haustür ist nicht geschuldet. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle, Stürze oder sonstige Verletzungen, die außerhalb des Fahrzeugs (z. B. beim Ein- oder Aussteigen, auf dem Weg zur Haustür oder an sonstigen Orten) entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Fahrer zurückzuführen sind. Insbesondere bei gesundheitlich eingeschränkten Personen, wie z. B. älteren Menschen, Personen mit Gleichgewichtsstörungen, stark alkoholisierten Fahrgästen oder solchen mit sonstigen körperlichen Einschränkungen, empfehlen wir ausdrücklich das Hinzuziehen einer Begleitperson. Unsere Fahrer sind nicht verpflichtet, Fahrgäste bis zur Haustür oder in Gebäude zu begleiten. Die Verantwortung für eine sichere Weiterbewegung nach Verlassen des Fahrzeugs liegt beim Fahrgast oder dessen Begleitperson.

8. Bei außergewöhnlicher Verunreinigung des Fahrzeugs, insbesondere durch Erbrechen, wird eine pauschale Reinigungs- und Ausfallentschädigung in Höhe von 500,00 EUR erhoben. Reinigungsgebühr bei Verunreinigung durch Erbrechen, sollte es während der Beförderung zu einer erheblichen Verunreinigung des Fahrzeugs durch Erbrechen oder andere außergewöhnliche Verschmutzungen kommen, wird dem Fahrgast eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 500,00 EUR in Rechnung gestellt.Diese Pauschale beinhaltet die professionelle Fahrzeugreinigung sowie den Nutzungsausfall für einen Ausfalltag. Sollte das Fahrzeug aufgrund der Verschmutzung länger als einen Tag nicht einsatzbereit sein (z. B. wegen Trocknungszeit oder Spezialreinigung), behält sich Taxi Schiebel vor, den weiteren Nutzungsausfall zusätzlich geltend zu machen, sofern dieser nachgewiesen wird.

 

§7 Krankenfahrten und Rechnungsfahrten sowie Personenbezogene Daten.

1.Wir Speichern Ihre Personen bezogenen Daten, um bei der zuständigen Krankenkasse oder
bei ihrem Kostenträger abzurechnen. Dies bedeutet das Daten wie Ihr Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Name, Versichertennummer und der Status gespeichert werden und der Zuständigen Krankenkasse verschlüsselt übertragen werden.

2.Daten die Gespeichert werden beinhalten auch die Abfahrtsadresse und Zieladresse sowie
Uhrzeit und Datum, Unterschriften vom Patienten werden Ebenso gespeichert bei der Auftrags Anschließung.

3.Daten von Ihrer Behandlung (Art wie im Transportschein) werden gespeichert und
archiviert. Ihre Genehmigungen, Transportscheine, Anwesenheitsbescheinigungen, SB-Ausweis und Befreiungen, die Sie uns abgeben werden bei uns Digital archiviert, die Originaldokumente werden vernichtet.

4.Zuzahlungen sind Pflicht laut dem Deutschen Gesetzes-Geber. Diese Betragen immer 10
% der Fahrkosten (Vertag / Tarif. Abhängig nach der Rahmen-Preisvereinbarung) mindestens 5,00 Euro maximal 10,00 Euro pro Fahrt. Diese können Sie der Genehmigung Ihrer Krankenkasse entnehmen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein benötigen wir im Vorfeld eine Kopie des Befreiungsausweises, andernfalls erstellen wir ihnen eine Rechnung für die Zuzahlung diese ist mit 1,25 Euro Auslage-Gebühren gebunden, das Zahlungsziel beträgt 10Tage. Sollten Sie doch Befreit sein von der Zuzahlung und haben eine Rechnung für die Zuzahlung bekommen (z.b. Ausweis vergessen abzugeben und co) so müssen Sie den Rechnungsbetrag an uns Ausbezahlen und können eine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse anfordern, wir können im Nachhinein bei einer abgerechneter Fahrt die Zuzahlungsbefreiung nicht hinzufügen da sonst der Rechnungslauf neu gestartet wird und dies dann mit Kosten von 5,00 Euro netto pro Erfassung festgelegt ist, die Kosten müssen Sie begleichen. Auslage-Gebühren von 1,25 Euro werden grundsätzlich bei der Rechnungs-Erstellung erhoben, z.b. wenn Sie nicht im Fahrzeug direkt nach der Fahrt den Eigenanteil in BAR oder per EC-Bezahlen, im Fahrzeug wird der Eigenanteil immer Rappel-Aufgerundet.
Grundsätzlich müssen die Eigenanteile bei jeder Fahrt vor Ort in Bar oder EC beglichen
werden, andernfalls muss uns ein Sepa-Lastschrift Mandat erteilt werden und wir Buchen den Betrag von Ihrem Konto ab. Das Sepa-Mandat finden Sie auf unserer Homepage

5. Ihre Gesamten Daten werden bis zu 10 Jahren bei uns Sicher archiviert.

6.Ihre Daten werden auf dem Firmen eigenen Server archiviert und befinden sich nicht in
einem Mietserver.

7.Ihre Daten sind bei uns im Firmenserver geschützt, Ihre Daten geben wir auf keinen Fall an dritte weiter. Außer es wird gesetzlich angeordnet durch eine Hoheitliche Bestimmung.

8.Die Datenübermittlung mit den Krankenkassen bzw. den Zuständigen Externe Abrechnungsfirmen der Krankenkassen erfolgt bei uns
immer im DTA-Verfahren. D.h. ihre Daten werden verschlüsselt an die zuständige Krankenkasse versendet kein dritter kann diese Daten lesen.

9.Alle Daten und Archive sind bei uns geschützt und werden durch SSL und anderen
Sicheren Zertifikaten gesichert aufbewahrt.

10.sollte Ihre Versicherung (Kostenträger) aus bestimmten Gründen die Zahlung ablehnen
z.b. (keine Gültige Genehmigung, Sie Erfüllen nicht die Kriterien usw.…) sind Wir gezwungen die Leistung Ihnen in Rechnung zu stellen. Für die Umschreibung sowie Erstellung der Rechnung erheben wir pro Rechnungserstellung Gebühren von 5,00 Euro netto. Diese Gebühren setzten sich aus den Kosten für die Buchhaltung sowie dem Verzug der Kürzungen, Auslagen, DTA-Versand. Diese Kosten sind von Ihnen selbst zu Tragen.

11.Sie können uns per E-Mail-Kontaktieren, um zu erfahren welche Daten bei uns Gespeichert sind und auch einen Widerruf für die Löschung ihrer Daten beantragen. Nutzen Sie dafür einfach das Kontakt Formular auf der Homepage Mehrere Informationen über Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

12.Krankenfahrten mit dem Taxi sowie Mietwagen gehören der Gruppe Unqualifizierter Bereich an dies Beinhaltet: Hierzu gehören Taxi und Mietwagen. Diese werden für Fahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung genutzt. (reine sicher Beförderung bis zum Zielort bzw. Zieladresse) § 22 PBefG „Der Unternehmer ist verpflichtet, Fahrgäste […] zu befördern, wenn Beförderungsaufträge erteilt werden und die Beförderung mit den Betriebsvorschriften und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist.“

 

§8 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

1.Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch Taxi Schiebel in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch Taxi Schiebel transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.

2.Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch Taxi Schiebel gegengezeichnet wurde (vgl. § 5 Ziffer 6).

3.Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind
Taxi Schiebel umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.

4.Die Kunden tragen die Verantwortung für jeder Körper- oder Sachschäden, die sich aus
dem eigenen Genuss von Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch Taxi Schiebel gestattet wurde.

5.Taxi Schiebel haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder
Ankunft am Fahrziel entstehen nur, wenn
a.
die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen Taxi Schiebel und
dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde
b.
und die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische
Mängel, Verkehrsstaus, schlechte Witterung, höhere Gewalt, Unfälle oder aus Gründen entsteht, die im Bereich des Kunden liegen. Taxi Schiebel haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht. Für Verspätungen aufgrund von Verkehrsbehinderungen, höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen haftet das Taxiunternehmen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten

6.Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind
schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach  Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.

7.Die Haftung von Taxi Schiebel für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden
sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Taxi Schiebel verursacht wird.

8.Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm
verursachten Schäden, Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, mitgeführte Tiere oder mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Taxi Schiebel oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz oder mitgeführte Nahrungsmittel entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Taxi Schiebel neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.

9.Bucht eine Betreuungseinrichtung, ein Betreuer oder eine sonstige, zur Aufsicht über eine
unter Betreuung stehende Person berufene natürliche Person / Einrichtung für die unter Betreuung stehende Person eine Beförderung, so ist Taxi Schiebel über diesen Umstand zu informieren. Die buchende Stelle /Person haftet dann für alle Schäden, welche die beförderte, unter Betreuung stehende Person während der Fahrt oder im Zusammenhang mit der Fahrt Taxi Schiebel zufügt.

10.Der Fahrgast ist für sein Verhalten außerhalb des Fahrzeugs selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle, Stürze oder sonstige Verletzungen, die außerhalb des Fahrzeugs (z. B. beim Ein- oder Aussteigen, auf dem Weg zur Haustür oder an sonstigen Orten) entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Fahrer zurückzuführen sind. Insbesondere bei gesundheitlich eingeschränkten Personen, wie z. B. älteren Menschen, Personen mit Gleichgewichtsstörungen, stark alkoholisierten Fahrgästen oder solchen mit sonstigen körperlichen Einschränkungen, empfehlen wir ausdrücklich das Hinzuziehen einer Begleitperson. Unsere Fahrer sind nicht verpflichtet, Fahrgäste bis zur Haustür oder in Gebäude zu begleiten. Die Verantwortung für eine sichere Weiterbewegung nach Verlassen des Fahrzeugs liegt beim Fahrgast oder dessen Begleitperson.

11.Reinigungsgebühr bei Verunreinigung durch Erbrechen. Sollte es während der Beförderung zu einer erheblichen Verunreinigung des Fahrzeugs durch Erbrechen oder andere außergewöhnliche Verschmutzungen kommen, wird dem Fahrgast eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 500,00 EUR in Rechnung gestellt.Diese Pauschale beinhaltet die professionelle Fahrzeugreinigung sowie den Nutzungsausfall für einen Ausfalltag. Sollte das Fahrzeug aufgrund der Verschmutzung länger als einen Tag nicht einsatzbereit sein (z. B. wegen Trocknungszeit oder Spezialreinigung), behält sich Taxi Schiebel vor, den weiteren Nutzungsausfall zusätzlich geltend zu machen, sofern dieser nachgewiesen wird.

 

§9 Datenschutz

1.Taxi Schiebel erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz). § 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 72108 Rottenburg a.N.

Taxi Schiebel Speichert Kundenbezogene Daten (NAME, GEBURTSDATUM, KRANKENKASSE, VERSICHERTENNUMMER, ADRESSEN, FAHRAUFTRÄGE) für die Abrechnung von Krankentransporten nach Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Daten werden bei uns bis zu 10 Jahre gespeichert.

2.Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

3.Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-
Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Buchung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das
mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der
Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen
Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen. Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:
Taxi Schiebel E-Mail: Kontaktanfrage
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 72108 Rottenburg a.N.

4.Zweck der Videoüberwachung und Rechtsgrundlage:
Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts im Gebäude sowie im Fahrzeug Außen/Innenraum. Die Videoüberwachung erfolgt auch zur Verhinderung von Straftaten sowie zum Schutz der Fahrgäste sowie Fahrpersonal, Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.
Soweit besondere Arten personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f) DSGVO.

Empfänger / Weitergabe von Daten
Einer Weitergabe der Daten erfolgt an von uns beauftragte Dienstleister, die Überwachungsaufgaben für unser Unternehmen wahrnehmen.

Speicher Dauer
Wir Speichern im Fahrzeug Außen/Innenraum die Videoüberwachungsdaten in der Regel maximal 18 Fahrstunden auf.
Wir Speichern in den Geschäftsräumen die Videoüberwachungsdaten in der Regel maximal 30 Tage auf.

Betroffene Personen werden vor Betreten des Fahrzeugs bzw. der Geschäftsräume durch deutlich sichtbare Hinweisschilder informiert.

Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum, Handlungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen.

Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem ggf. an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen und Strafverfolgungsbehörden weiter.

Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union:

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union findet im Rahmen der Videoüberwachung nicht statt.

Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt.

Sie erreichen diesen wie folgt:

Taxi Schiebel
Botan Akgüzel
Lippstr 13, 72108 Rottenburg

Ihre Rechte als Betroffene/r

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.

Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Mehrere Informationen über Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

 

§10 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem
Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll
dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 72108
Rottenburg a.N.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 72108 Rottenburg a.N.