Transportierte Patienten
Seit 1960 in Rottenburg
Touren Gefahren
VON IHREM TAXIUNTERNEHMEN IN ROTTENBURG
Bundesweite Krankenfahrten
„Es gibt 1000 Krankheiten, doch nur eine Gesundheit“
(Arthur Schoppenhauer 1788-1860)
Auf Ihrem Weg zu Ihrer Gesundheit unterstützen wir Sie mit Rat und Tat.
Ihr Vertrauenspartner für Krankenfahrten in Rottenburg und Bundesweit
Als Ihr Taxiunternehmen in Rottenburg sind wir stolz darauf, Vertragspartner der Deutschen Gesetzlichen Krankenkassen zu sein. Unser Service erstreckt sich auch auf Privatpatienten, die wir gerne professionell und unkompliziert abrechnen. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um mehr darüber zu erfahren.
Unsere Leistungen im Bereich Krankenfahrten:
- Bundesweite Krankenfahrten: Verlassen Sie sich auf unser erfahrenes Team für Krankenfahrten, das Sie Bundesweit sicher und komfortabel zu Ihren Medizinischen Terminen begleitet.
- Vielfältige Fahrten im Gesundheitswesen: Wir führen nicht nur reguläre Arzt- und Krankenfahrten durch, sondern sind auch spezialisiert auf Dialysefahrten, Bestrahlungsfahrten, Reha-Fahrten und Chemo-Fahrten.
- Sensibles und erfahrendes Personal: Arzt- und Krankenfahrten erfordern Sensibilität und Erfahrung. Unsere geschulten Fahrer zeichnen sich durch Freundlichkeit, Geduld und Rücksichtnahme aus.
- Kontakt mit Krankenkassen: Als Vertragspartner aller Krankenkassen kümmern wir uns um die reibungslose Abwicklung Ihrer Krankenfahrt. Bitte legen Sie uns im Vorfeld die Genehmigung Ihrer Krankenkasse als Kostenträger vor. Für Pateinten die unsere Fahrdienste für die Krankenfahrten buchen, bieten wir Gratis ,die Einholung der Kostenübernahmeerklärung bei Ihrer Krankenkasse an hierfür benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen!
Warum Taxi Schiebel:
- Vertrauen und Zuverlässigkeit: Ihr Wohl steht bei uns jederzeit im Mittelpunkt. Vertrauen Sie auf unseren zuverlässigen Service für sichere und pünktliche Krankenfahrten.
- Breites Spektrum an Gesundheitsfahrten: Von Dialyse bis Chemotherapie – wir decken ein umfassendes Spektrum an Gesundheitsfahrten ab, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
- Kontakt und Beratung: Bei Fragen zur Genehmigung oder anderen Anliegen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen in Krankheitsfällen einen sicheren und angenehmen Transport zu bieten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder um eine Krankenfahrt zu buchen. Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen.
Ihre Zufriedenheit steht an erster Stelle:
Wir legen großen Wert auf Ihre Zufriedenheit und sind bereit, Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen. Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen professionell und effizient behandelt werden.
- Allgemeine Informationen zur Krankenbeförderung
- Gesetzliche Zuzahlung
- Genehmigung von Krankenfahrten
- Stationäre Krankenhausbehandlung
- Vor- oder Nachstationäre Behandlung
- Ambulante Behandlung
- Ambulanten Dialysebehandlung oder Strahlentherapie oder Chemotherapie
- Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Privat Versichert
Allgemeine Informationen zur Krankenbeförderung:
INFOMATERIAL DES KBV FÜR DIE KOSTENÜBERNAHME FINDEN SIE HIER
Beförderungsmittel:
- Unqualifizierter Bereich: Hierzu gehören Taxi und Mietwagen. Diese werden für Fahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung genutzt.
- Qualifizierter Bereich: Dies umfasst Krankentransportwagen, Rettungswagen oder Notarztwagen. Diese sind erforderlich, wenn eine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt benötigt wird.
Einschränkungen:
- Ansteckende Krankheiten: Patienten mit ansteckenden Krankheiten wie MRSA dürfen nicht durch Taxi Schiebel befördert werden.
Kontakt für Notfälle und medizinisch-fachliche Betreuung:
- In Notfällen oder bei Krankentransporten mit medizinisch-fachlicher Betreuung wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle unter der Nummer 19222.
Für weitere Fragen zur Krankenbeförderung und spezifischen Anforderungen können Sie sich gerne an Taxi Schiebel oder die Rettungsleitstelle wenden. Es ist wichtig, dass die geeignete Art der Beförderung je nach medizinischer Situation des Patienten gewählt wird.
Hier sind Informationen zum Eigenanteil bei einer Krankenbeförderung:
Eigenanteil:
- Bei einer Krankenbeförderung müssen Sie einen Eigenanteil bezahlen, ähnlich zur Praxisgebühr oder in der Apotheke.
- Der Eigenanteil beträgt maximal 10% der Fahrtkosten.
- Der Mindestbetrag beträgt € 5,- pro Fahrt.
- Der Höchstbetrag beträgt € 10,- pro Fahrt.
Zahlungsarten:
- Der Eigenanteil muss bei jeder Fahrt BAR oder mit EC-Karte bezahlt werden.
- Der Eigenanteil kann auch durch uns Abgebucht werden mittels eines Sepa-Mandates. Dies finden Sie hier
- Es gelten unsere AGB
Serienfahrten:
- Bei Serienfahrten kann es je nach Krankenkasse unterschiedliche Auslegungen bezüglich des Eigenanteils geben.
- Einige Krankenkassen erheben für jede einzelne Fahrt, einschließlich Hin- und Rückfahrt, jeweils einen Eigenanteil.
- Andere Krankenkassen verlangen den Eigenanteil nur für die erste und die letzte Fahrt in der Serie.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen je nach Krankenkasse variieren können. Bei Fragen zu Ihrem spezifischen Eigenanteil bei Krankenbeförderungen empfehlen wir, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden. Diese kann Ihnen genauere Informationen darüber geben, wie der Eigenanteil für Ihre individuelle Situation berechnet wird.
Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung
Die teilweise Befreiung von Zuzahlungen, die sogenannte Überforderungsklausel, gilt sobald Sie die Belastungsgrenze ( 2% der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1% ) innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben. Dann können Sie mit den gesammelten Belegen (Praxisgebühren, Zuzahlung zu Medikamenten, Fahrtkosten usw.) bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen, die dann jeweils für den Rest des Kalenderjahres gültig ist.
Sobald Sie ihren Befreiung Ausweis besitzen senden Sie diesen uns zu damit wir dies Abspeichern können. Sie können hier ihre Dokumente hochladen
Hier sind weitere Details zur Übernahme der Kosten für verordnete Krankenbeförderungen durch gesetzliche Krankenversicherungen:
Übernahme ohne vorherige Genehmigung:
- Einige Beförderungsfälle, wie voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlungen, vor- oder nachstationäre Behandlungen, ambulante Operationen, Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, erfordern keine vorherige Genehmigung.
- Die Kosten für diese Fahrten werden, abzüglich der Zuzahlung, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Übernahme nach vorheriger Genehmigung:
- Für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung wird in der Regel eine vorherige Genehmigung benötigt.
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung.
Ausnahmen, bei denen die Kosten übernommen werden:
Die Krankenkassen übernehmen weiterhin die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung für:
- Krebs-Patienten, die zur Strahlentherapie oder Chemotherapie fahrten müssen Genehmigt werden.
- Dialyse-Patienten müssen Genehmigt werden
- Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert sind (aG), blind sind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig sind (H), dazu Benötigen wir den Ausweis.
- Patienten, die Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegestufe II oder III erhalten.
Weitere Möglichkeiten zur Kostenübernahme:
- Ärzte können auch bei Erkrankungen, die nicht unter die genannten Ausnahmeregelungen fallen, aber von vergleichbarem Schweregrad sind, eine Fahrkostenübernahme verordnen.
Tipp:
- Nach Erhalt der Verordnung können Sie sich mit dem genannten Unternehmen in Verbindung setzen, um weitere Informationen und Beratung zu erhalten.
Es ist wichtig, vor einer Krankenbeförderung die jeweiligen Regelungen Ihrer Krankenkasse zu prüfen und gegebenenfalls eine vorherige Genehmigung einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
Sie können hier ihre Dokumente hochladen
Hier sind weitere Details für den Fall, dass Sie stationär im Krankenhaus aufgenommen werden und der Kostenträger eine gesetzliche Krankenkasse ist:
Übernahme der Fahrtkosten:
- Die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen.
- WICHTIG bei Serienfahrten z.b. zur Kinder/Tagesklink müssen die Fahrten von der Krankenkasse Genehmigt werden.
Zuzahlung / Eigenanteil:
- Es wird ein Zuzahlungsbetrag oder Eigenanteil für diese Fahrten anfallen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.
Wichtige Punkte auf dem Transportschein:
- Achten Sie darauf, dass bei A) im Krankenhaus entsprechend „vollstationäre“ oder „teilstationäre“ Behandlung angekreuzt ist.
- Es muss das Behandlungsdatum eingetragen werden.
- Wenn nicht das nächste Krankenhaus gemeint ist, muss unter „andere Beförderungswege“ der Name des Krankenhauses angegeben sein.
- WICHTIG bei Serienfahrten z.b. zur Kinder/Tagesklink müssen die Fahrten von der Krankenkasse Genehmigt werden.
Weitere Informationen:
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Krankenbeförderung, wenn Sie stationär im Krankenhaus aufgenommen werden.
- Sie sollten den Transportschein sorgfältig ausfüllen und darauf achten, dass alle erforderlichen Angaben korrekt gemacht werden.
Es ist wichtig, dass Sie den Transportschein korrekt ausfüllen, insbesondere die Angabe des Behandlungscharakters (vollstationär oder teilstationär) und, falls notwendig, den Namen des Krankenhauses unter „andere Beförderungswege“.
Für weitere Informationen und genaue Details zum Ausfüllen des Transportscheins können Sie sich direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.
Hier sind weitere Details zu Fahrten zur ambulanten Behandlung und den Bedingungen für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse:
Übernahme der Fahrtkosten:
- Die Krankenkassen übernehmen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch in ganz bestimmten Fällen.
Bedingungen für Kostenübernahme:
- Die Krankenkassen übernehmen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung weiterhin für:
- Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert sind (aG), blind sind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig sind (H),
- Patienten, die Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegestufe II oder III erhalten.
- Bei beiden fällen muss der Ausweis bei der Krankenkasse sowie bei uns hinterlegt werden.
Zusätzliche Bedingungen:
- Bei vergleichbaren Ausnahmefällen wie z.B. Multiple Sklerose (MS), Schlaganfall, Parkinson usw., muss die ICD-Schlüssel-Nr. auf dem Transportschein angegeben werden.
Zuzahlung / Eigenanteil:
- Es wird ein Zuzahlungsbetrag oder Eigenanteil für diese Fahrten anfallen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.
Genehmigung durch die Krankenkasse:
- Sie müssen vor dem ersten Behandlungstag die Fahrten von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigen lassen.
Wichtige Punkte auf dem Transportschein:
- Geben Sie die ICD-Schlüssel-Nr. an, wenn es sich um vergleichbare Ausnahmefälle handelt.
- Vergessen Sie nicht, die Fahrten vor dem ersten Behandlungstag von Ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen.
- Es muss das Behandlungsdatum eingetragen werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Fahrten zur ambulanten Behandlung über die Bedingungen und erforderlichen Schritte informieren. Achten Sie darauf, den Transportschein korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Angaben zu machen.
Für weitere Informationen und Details zum Antragsverfahren, zur Kostenübernahme und zum Ausfüllen des Transportscheins können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.
Hier sind weitere Details zu Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung, onkologischen Chemotherapie oder Strahlentherapie:
Genehmigungspflichtige ambulante Serienfahrten:
- Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung, onkologischen Chemotherapie oder Strahlentherapie sind genehmigungspflichtige ambulante Serienfahrten.
Zuzahlung / Eigenanteil:
- Es wird ein Zuzahlungsbetrag oder Eigenanteil für diese Fahrten anfallen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.
Genehmigung durch die Krankenkasse:
- Sie müssen vor dem ersten Behandlungstag die Fahrten von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigen lassen.
Wichtige Schritte:
- Beantragung der Genehmigung: Stellen Sie rechtzeitig vor dem ersten Behandlungstag einen Antrag auf Genehmigung der Serienfahrten bei Ihrer Krankenkasse.
- Schriftliche Genehmigung: Nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse können Sie die Fahrten antreten.
Kostenübernahme nach Genehmigung:
- Nach der schriftlichen Genehmigung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die genehmigten Serienfahrten.
Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Serienfahrten zur ambulanten Dialysebehandlung, onkologischen Chemotherapie oder Strahlentherapie um die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse kümmern. Beachten Sie auch die Zuzahlungsregelungen für diese Fahrten.
Für weitere Informationen und genaue Details zum Antragsverfahren und zur Kostenübernahme können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.
Hier sind weitere Details für den Fall, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden und der Kostenträger eine Berufsgenossenschaft ist:
Übernahme der Fahrtkosten:
- Sie müssen keine Zuzahlung oder Eigenanteil leisten.
- Die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch Ihre Berufsgenossenschaft übernommen.
Wichtige Punkte auf dem Transportschein:
- Achten Sie darauf, dass als Kostenträger Ihre Berufsgenossenschaft eingetragen ist.
- Setzen Sie ein Kreuz bei „Arbeitsunfall“ oder „Berufskrankheit“.
Weitere Informationen:
- Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die Krankenbeförderung, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden.
- Sie sollten den Transportschein sorgfältig ausfüllen und darauf achten, dass alle erforderlichen Angaben korrekt gemacht werden.
Es ist wichtig, dass Sie den Transportschein korrekt ausfüllen, insbesondere die Angabe des Kostenträgers (Berufsgenossenschaft) und die Kennzeichnung von „Arbeitsunfall“ oder „Berufskrankheit“. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fahrtkosten ohne Zuzahlung oder Eigenanteil von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen werden.
Für weitere Informationen und Details zum Ausfüllen des Transportscheins können Sie sich direkt an Ihre Berufsgenossenschaft wenden.
Sie müssen alle Kosten die mit Ihrer Behandlung zu tun haben vorfinanzieren? Wir wissen, nicht jeder Patient hat die finanzielle Kraft diese Vorfinanzierungen zu stemmen. Wir bieten Ihnen diese Beförderung auf Rechnung zu fahren an.
- Antrag und Rechnungstellung
- Abrechnung mit Privat-Patienten: Wir erleichtern Ihnen den Prozess der Abrechnung, wenn Sie Privat-Patient sind. Unsere transparenten Abrechnungsmethoden ermöglichen eine unkomplizierte Abwicklung.
- Wir benötigen von Privat-Patienten die Verordnung von der Krankenfahrt.
- Als Privat-Patient erhalten Sie von uns monatlich die Rechnung der Fahrkosten Detailliert per Email(PDF) und extra als Brief.
- Zusätzlich können Sie unser Sepa-Lastschrift Mandat nutzen.
- Eine Bestätigung der AGB sowie der (DSGVO) wird benötigt.