AGB

Bitte beachten Sie auch unsere DSGVO

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Firma Taxi Schiebel in 72108 Rottenburg a.N. Hintere Gasse 26
07472/6225
Stand 01.12.2021

§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Taxi Schiebel und den Kunden der von Taxi Schiebel
angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung
der AGB
wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen von Taxi Schiebel deutlich
sichtbar
ausgehängt und in den Fahrzeugen von Taxi Schiebel zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt
jeweils die
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt
der
Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder
entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Taxi Schiebel sie schriftlich
akzeptiert
hat.

§ 2 Vertragsabschluss
1.
Taxi Schiebel nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, E-Mail, schriftlich oder
Webportal an.
Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Taxi Schiebel entweder diesen
Auftrag
schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt
sein,
behält sich Taxi Schiebel den Rücktritt vor.
2.
Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen,
Schiffen
oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen
Taxi
Schiebel Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass
zwischen
den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann.
Anderenfalls
haftet der Kunde für die von Taxi Schiebel entstehenden Schäden. Abholungen ab Flughäfen können
sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter
Flüge
beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, Taxi Schiebel die genauen Flugdaten,
insbesondere
die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt
der
planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt Taxi Schiebel die geänderte Ankunftszeit
rechtzeitig
mit oder es war für Taxi Schiebel zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue
Ankunftszeit zu informieren.

§ 3 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
3.
Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden
zurückgenommen,
fallen folgende Stornogebühren an:
3.1. Bei Personenbeförderung mit Pkw:
3.1.1. Keine Stornogebühren bei einer Absage vor 24 Stunden des Vereinbarten Termines.
Bei nicht
einhalten der 24 Stunden Absage Frist. Gelten:
A. bis 24 Stunde vor dem vereinbarten Fahrttermin 20%
B. bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 50%
C. Bei keiner Absage des vereinbarten Fahrttermin in Höhe der erbrachten Leistung.
des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes. Taxi Schiebel behält sich bezüglich der
Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob
Stornogebühren im
Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die obenstehenden
Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
3.3. Bei Sachtransporten: Gelten siehe § 3 3.1.1

§ 4 Preise
1.
Alle Preisangaben gegenüber Endverbrauchern sind in EURO und einschließlich der
Umsatzsteuer
in gesetzlicher Höhe angegeben. Gewerbetreibenden werden Nettopreise bzw. Bruttopreise genannt.
1.1. Nicht enthalten sind mögliche Verkehrswegnutzungsgebühren wie Fähren,
Tunnelgebühren etc.
1.2. Spesen fallen bei einer Lenkzeit von mehr als acht Stunden an.
2.
maßgeblich bei Taxifahrten ist die jeweils gültige Taxitarifverordnung des Zuständigen
Landratsamtes. Diese sind in den Geschäftsräumen von Taxi Schiebel und den Taxen einzusehen.
3.
Fixpreise bietet Taxi Schiebel zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der
Bestellung auf Druckschriften oder ggf. unter www.taxi-schiebel.de im Internet veröffentlicht hat.
Ältere Fixpreise verlieren mit der Veröffentlichung einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.
4.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Fahrttermin
mehr als 14 Tage liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Taxi Schiebel berechtigt, den
Preis
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
5.
Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der
allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 10 % übersteigt.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Sepa-Lastschrift
1.
Der Fahrpreis ist sofort bei Erbringung fällig und wird sofort erhoben. Die Bezahlung kann
BAR, PayPal oder
per EC-/ Kreditkarte erfolgen. Taxi Schiebel behält sich weiterhin das Recht auf
Vorauszahlung vor.
Ausgenommen davon sind Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.
Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 10
Tagen
nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.
Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Taxi Schiebel über den Betrag unbeschränkt
verfügen kann.
Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
4.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Taxi Schiebel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 6%
p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls Taxi Schiebel nachweisbar ein höherer
Verzugsschaden
entstanden ist, ist Taxi Schiebel berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
5.
Für die Bezahlung per Lastschrift erteilt der Kunde der Firma Taxi Schiebel ein
SEPA-Mandat. (Dieses finden Sie hier) Der Kunde erklärt durch die Angabe der
Kontoinformationen verbindlich, dass er
berechtigt ist, für das angegebene Konto ein SEPA-Mandat zu erteilen und dieses Konto
zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Betrages eine ausreichende Deckung aufweisen wird. Für die Kosten, die bei einer Nichteinlösung oder einem unberechtigten Rückruf entstehen,
erstattet der Kunde Taxi Schiebel die Kosten mit pauschal 10,00 Euro. Die
Vorabankündigung
(Pre-Notification) mit Angabe von Betrag und Datum der Abbuchung (Zahlungs-Ziel der
Rechnung) erhält der Kunde mit
der digitalen oder in Papierform Rechnung, die Abbuchung erfolgt in der Regel zum
(Zahlungs-Ziel der Rechnung).
Im Falle des Zahlungsrückstandes oder des Zahlungsverzuges werden Zinsen mit 6% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet.

§ 6 Beförderung von Personen und Sachen
1.
Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des
Fahrers
und des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der
Anschnallpflicht für
sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer
Begleitung
befindlicher, minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße
Sicherung
mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder sich in ihrer Begleitung
befindliche, minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den
Fahrer
öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein
Öffnen
der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende
Personen
für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2.
Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist Taxi Schiebel freigestellt. Die Kunden
haben auf
besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder
Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3.
Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde liegende Fahrstrecke auf
Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt. Bei Kilometer
unabhängigen
Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist Taxi Schiebel die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
4.
Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während
der
Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Taxi Schiebel der sachgerechten Ladung und
Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände
nur unter
Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer, Fahrzeug oder Dritter geladen werden können,
können
solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5.
Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher
Behältnisse oder der Genuss von Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das
ausdrückliche
Einverständnis von Taxi Schiebel untersagt. Das Rauchen in Taxen ist gesetzlich verboten.
6.
Bei Übernahme von zum Transport geeigneten Sachen wird Taxi Schiebel diese nur auf
ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Sachen
werden von
Taxi Schiebel in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des
Kuriergutes am
Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten
Übernahmebestätigung, ist
dies Taxi Schiebel direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des
Schadens
mitzuteilen.
7.
Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen
Ausweispapieren zu sein.

§ 7 Krankenfahrten und Rechnungsfahrten.
1.
Wir Speichern Ihre Personen bezogenen Daten, um bei der zuständigen Krankenkasse oder
bei ihrem
Kostenträger abzurechnen. Dies bedeutet das Daten wie Ihr Geburtsdatum, Anschrift,
Geschlecht, Name,
Versichertennummer und der Status gespeichert werden und der Zuständigen Krankenkasse verschlüsselt
übertragen werden.
2.
Daten die Gespeichert werden beinhalten auch die Abfahrtsadresse und Zieladresse sowie
Uhrzeit und
Datum, Unterschriften vom Patienten werden Ebenso gespeichert bei der Auftrags Anschließung.
3.
Daten von Ihrer Behandlung (Art wie im Transportschein) werden gespeichert und
archiviert. Ihre
Genehmigungen, Transportscheine, Anwesenheitsbescheinigungen, SB-Ausweis und
Befreiungen, die Sie
uns abgeben werden bei uns Digital archiviert, die Originaldokumente werden vernichtet.
4.
Zuzahlungen sind Pflicht laut dem Deutschen Gesetzes-Geber. Dieses Betragen immer 10
% der Fahrkosten (TARIF Abhängig) mindestens 5,00 Euro maximal 10,00 Euro pro Fahrt.
Diese können Sie der Genehmigung Ihrer Krankenkasse entnehmen.
Sollten Sie von der Zuzahlung Befreit sein benötigen wir im Vorfeld eine Kopie des
Befreiungsausweises, andernfalls erstellen wir ihnen eine Rechnung für die Zuzahlung diese
ist mit 1,00 Euro Auslage-Gebühren gebunden, das Zahlungsziel beträgt 10Tage.
Sollten Sie doch Befreit sein und haben eine Rechnung für die Zuzahlung bekommen
(Ausweis Vergessen Abzugeben) so müssen Sie den Rechnungsbetrag an uns Ausbezahlen
und können eine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse Anfordern, wir können im Nachhinein bei einer Abgerechneter Fahrt die Zuzahlungsbefreiung nicht hinzufügen da sonst der
Rechnungslauf neu gestartet wird und dies dann mit Kosten von 5,00 Euro netto pro
Erfassung festgelegt ist, die Kosten müssen Sie begleichen.
Auslage-Gebühren von 1,00 Euro werden Grundsätzlich bei der Rechnungs-Erstellung
erhoben, z.b. wenn Sie nicht im Fahrzeug direkt nach der Fahrt den Eigenanteil in BAR oder
per EC-Bezahlen, im Fahrzeug wird der Eigenanteil immer Rappel-Aufgerundet.
Grundsätzlich müssen die Eigenanteile bei jeder Fahrt vor Ort in Bar oder EC beglichen
werden, andernfalls muss uns ein Sepa-Lastschrift Mandat erteilt werden und wir Buchen den
Betrag von Ihrem Konto ab. Das Sepa-Mandat finden Sie auf unserer Homepage
5.Ihre Gesamten Daten werden bis zu 10 Jahren bei uns Sicher archiviert.
6.
Ihre Daten werden auf dem Firmen eigenen Server archiviert und befinden sich nicht in
einem Mietserver.
7.Ihre Daten sind bei uns im Firmenserver geschützt, Ihre Daten geben wir auf keinen Fall an dritte weiter.
Außer es wird gesetzlich angeordnet durch eine Hoheitliche Bestimmung.
8.
Die Datenübermittlung mit den Krankenkassen bzw. den Abrechnungsfirmen der
Krankenkassen erfolgt bei uns
immer im DTA-Verfahren. D.h. ihre Daten werden verschlüsselt an die zuständige Krankenkasse versendet kein dritter
kann diese Daten lesen.
9.
Alle Daten und Archive sind bei uns geschützt und werden durch SSL und anderen
Sicheren Zertifikaten gesichert aufbewahrt.
10.
Sollte Ihre Versicherung (Kostenträger) aus bestimmten Gründen die Zahlung ablehnen
z.b.
(keine Gültige Genehmigung, Sie Erfüllen nicht die Kriterien usw…) sind Wir gezwungen die Leistung Ihnen in
Rechnung zu stellen. Für die Umschreibung der Rechnung erheben wir pro
Rechnungsstellung Gebühren von 5,00 Euro netto.
Diese Gebühren setzten sich aus den Kosten für die Buchhaltung sowie dem Verzug der
Kürzungen, Auslagen, DTA-Versand.
Diese Kosten sind von Ihnen selbst zu Tragen.
11.
Sie können uns per E-Mail-Kontaktieren, um zu erfahren welche Daten bei uns
Gespeichert sind und auch einen Widerruf
für die Löschung ihrer Daten beantragen. Nutzen Sie dafür einfach das Kontakt Formular auf der Homepage
Mehrere Informationen über Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

§ 8 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1.
Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch Taxi Schiebel in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser
Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch Taxi Schiebel
transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer
Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als
natürlicher
Verschleiß zu betrachten.
2.
Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung
durch Taxi Schiebel gegengezeichnet wurde (vgl. § 5 Ziffer 6).
3.
Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind
Taxi
Schiebel umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4.
Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus
dem
eigenen Genuss von Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch
Taxi Schiebel gestattet wurde.
5.
Taxi Schiebel haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder
Ankunft am
Fahrziel entstehen nur, wenn
a.
die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen Taxi Schiebel und
dem
Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde
b.
und die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische
Mängel,
Verkehrsstaus, schlechte Witterung, höhere Gewalt, Unfälle oder aus Gründen entsteht, die
im
Bereich des Kunden liegen. Taxi Schiebel haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder
Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch
Stau
unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine
gegenüber
der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen
nicht
von seiner Leistungspflicht.
6.
Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind
schließlich
ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend
gemacht werden.
7.
Die Haftung von Taxi Schiebel für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden
sind, ist auf
den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch Taxi Schiebel verursacht wird.
8.
Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm
verursachten Schäden,
Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen,
mitgeführte Tiere oder mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus
gesundheitlichen
oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Taxi Schiebel oder dritten Personen entstehen. Dies gilt
im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz
oder
mitgeführte Nahrungsmittel entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Taxi
Schiebel neben
der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch
Lüftung
oder Trocknung entstehen.
9.
Bucht eine Betreuungseinrichtung, ein Betreuer oder eine sonstige, zur Aufsicht über eine
unter
Betreuung stehende Person berufene natürliche Person / Einrichtung für die unter Betreuung
stehende Person eine Beförderung, so ist Taxi Schiebel über diesen Umstand zu informieren.
Die
buchende Stelle /Person haftet dann für alle Schäden, welche die beförderte, unter Betreuung
stehende Person während der Fahrt oder im Zusammenhang mit der Fahrt Taxi Schiebel
zufügt.

§ 9 Datenschutz
1.Taxi Schiebel erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im
Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
seiner
personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz). § 8
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für
Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 72108 Rottenburg a.N.
Taxi Schiebel Speichert Kundenbezogene Daten (NAME, GEBURTSDATUM,
KRANKENKASSE,
VERSICHERTENNUMMER, ADRESSEN, FAHRAUFTRÄGE) für die Abrechnung von
Krankentransporten
nach Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Daten werden bei uns bis zu 10 Jahre gespeichert.
2.Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns
Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
3.Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-
Adresse,
Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen
betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit
jedoch
nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Buchung oder per E-Mail mitteilen
(z. B. Ihr
Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den
Zweck
verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das
mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der
Waren
notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der
Zahlung
beauftragte Kreditinstitut weiter.
Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte
weitergeben, es
sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich
eingewilligt haben.
Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen
Dritter in
Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so
lange
gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und
steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung
bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden
oder
diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen
der
gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen.
Auf
Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über
Sie
gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer
personenbezogenen
Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich
bitte an:
Taxi Schiebel E-Mail: Kontaktanfrage
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 72108 Rottenburg a.N.
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§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene
Bestimmung
ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder
Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht
berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine
Regelungslücke
besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die,
soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und
Zweck
des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke
bekannt
gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem
Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll
dann ein
dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit
(Frist
oder Termin) als vereinbart gelten. erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und
personenbezogene
Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung,
Verarbeitung
und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz). § 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Es
gilt
deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 72108
Rottenburg a.N.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 72108 Rottenburg a.N.