Krankenfahrten

3048

Transportierte Patienten

65

Seit 1960 in Rottenburg

1589638

Touren Gefahren

VON IHREM TAXIUNTERNEHMEN IN ROTTENBURG

Bundesweite Krankenfahrten

„Es gibt 1000 Krankheiten, doch nur eine Gesundheit“

(Arthur Schoppenhauer 1788-1860)

Auf Ihrem Weg zu Ihrer Gesundheit unterstützen wir Sie mit Rat und Tat.

 

Ihr Vertrauenspartner für Krankenfahrten in Rottenburg und Bundesweit

Als Ihr Taxiunternehmen in Rottenburg sind wir stolz darauf, Vertragspartner der Deutschen Gesetzlichen Krankenkassen zu sein. Unser Service erstreckt sich auch auf Privatpatienten, die wir gerne professionell und unkompliziert abrechnen. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um mehr darüber zu erfahren.

Unsere Leistungen im Bereich Krankenfahrten:

  1. Bundesweite Krankenfahrten: Verlassen Sie sich auf unser erfahrenes Team für Krankenfahrten, das Sie Bundesweit sicher und komfortabel zu Ihren Medizinischen Terminen begleitet.
  2. Vielfältige Fahrten im Gesundheitswesen: Wir führen nicht nur reguläre Arzt- und Krankenfahrten durch, sondern sind auch spezialisiert auf Dialysefahrten, Bestrahlungsfahrten, Reha-Fahrten und Chemo-Fahrten.
  3. Sensibles und erfahrendes Personal: Arzt- und Krankenfahrten erfordern Sensibilität und Erfahrung. Unsere geschulten Fahrer zeichnen sich durch Freundlichkeit, Geduld und Rücksichtnahme aus.
  4. Kontakt mit Krankenkassen: Als Vertragspartner aller Krankenkassen kümmern wir uns um die reibungslose Abwicklung Ihrer Krankenfahrt. Bitte legen Sie uns im Vorfeld die Genehmigung Ihrer Krankenkasse als Kostenträger vor.  Für Pateinten die unsere Fahrdienste für die Krankenfahrten buchen, bieten wir Gratis ,die Einholung der Kostenübernahmeerklärung bei Ihrer Krankenkasse an hierfür benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen!

Warum Taxi Schiebel:

  • Vertrauen und Zuverlässigkeit: Ihr Wohl steht bei uns jederzeit im Mittelpunkt. Vertrauen Sie auf unseren zuverlässigen Service für sichere und pünktliche Krankenfahrten.
  • Breites Spektrum an Gesundheitsfahrten: Von Dialyse bis Chemotherapie – wir decken ein umfassendes Spektrum an Gesundheitsfahrten ab, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
  • Kontakt und Beratung: Bei Fragen zur Genehmigung oder anderen Anliegen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen in Krankheitsfällen einen sicheren und angenehmen Transport zu bieten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder um eine Krankenfahrt zu buchen. Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen.

Ihre Zufriedenheit steht an erster Stelle:

Wir legen großen Wert auf Ihre Zufriedenheit und sind bereit, Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen. Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen professionell und effizient behandelt werden.

Allgemeine Informationen zur Krankenbeförderung:

INFOMATERIAL DES KBV FÜR DIE KOSTENÜBERNAHME FINDEN SIE HIER

Beförderungsmittel:

  • Unqualifizierter Bereich: Hierzu gehören Taxi und Mietwagen. Diese werden für Fahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung genutzt.(reine sicher Beförderung bis zum Zielort bzw Zieladresse)
  • Qualifizierter Bereich: Dies umfasst Krankentransportwagen, Rettungswagen oder Notarztwagen. Diese sind erforderlich, wenn eine medizinisch-fachliche Betreuung  während der Fahrt benötigt wird sowie eine Begleitung in die Einrichtung in Wohn/Gebäude.

Einschränkungen:

  • Ansteckende Krankheiten: Patienten mit ansteckenden Krankheiten wie MRSA dürfen nicht durch Taxi Schiebel befördert werden.

Kontakt für Notfälle und medizinisch-fachliche Betreuung:

  • In Notfällen oder bei Krankentransporten mit medizinisch-fachlicher Betreuung wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle unter der Nummer 19222.

Für weitere Fragen zur Krankenbeförderung und spezifischen Anforderungen können Sie sich gerne an Taxi Schiebel oder die Rettungsleitstelle wenden. Es ist wichtig, dass die geeignete Art der Beförderung je nach medizinischer Situation des Patienten gewählt wird.

Hier sind Informationen zum Eigenanteil bei einer Krankenbeförderung:

Eigenanteil:

  • Bei einer Krankenbeförderung müssen Sie einen Eigenanteil bezahlen, ähnlich zur Praxisgebühr oder in der Apotheke.
  • Der Eigenanteil beträgt maximal 10% der Fahrtkosten.
  • Der Mindestbetrag beträgt € 5,- pro Fahrt.
  • Der Höchstbetrag beträgt € 10,- pro Fahrt.

Zahlungsarten:

  • Der Eigenanteil muss bei jeder Fahrt BAR oder mit EC-Karte bezahlt werden.
  • Der Eigenanteil kann auch durch uns Abgebucht werden mittels eines Sepa-Mandates. Dies finden Sie hier 
  • Es gelten unsere AGB

Serienfahrten:

  • Bei Serienfahrten kann es je nach Krankenkasse unterschiedliche Auslegungen bezüglich des Eigenanteils geben.
  • Einige Krankenkassen erheben für jede einzelne Fahrt, einschließlich Hin- und Rückfahrt, jeweils einen Eigenanteil.
  • Andere Krankenkassen verlangen den Eigenanteil nur für die erste und die letzte Fahrt in der Serie.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen je nach Krankenkasse variieren können. Bei Fragen zu Ihrem spezifischen Eigenanteil bei Krankenbeförderungen empfehlen wir, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden. Diese kann Ihnen genauere Informationen darüber geben, wie der Eigenanteil für Ihre individuelle Situation berechnet wird.

Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung

Die teilweise Befreiung von Zuzahlungen, die sogenannte Überforderungsklausel, gilt sobald Sie die Belastungsgrenze ( 2% der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1% ) innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben. Dann können Sie mit den gesammelten Belegen (Praxisgebühren, Zuzahlung zu Medikamenten, Fahrtkosten usw.) bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen, die dann jeweils für den Rest des Kalenderjahres gültig ist.

Sobald Sie ihren Befreiung Ausweis besitzen senden Sie diesen uns zu damit wir dies Abspeichern können. Sie können hier ihre Dokumente hochladen

Hier sind weitere Details zur Übernahme der Kosten für verordnete Krankenbeförderungen durch gesetzliche Krankenversicherungen:

Übernahme ohne vorherige Genehmigung:

  • Einige Beförderungsfälle, wie voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlungen, vor- oder nachstationäre Behandlungen, ambulante Operationen, Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, erfordern keine vorherige Genehmigung.
  • Die Kosten für diese Fahrten werden, abzüglich der Zuzahlung, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Übernahme nach vorheriger Genehmigung:

  • Für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung wird in der Regel eine vorherige Genehmigung benötigt.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung.

Ausnahmen, bei denen die Kosten übernommen werden:

Die Krankenkassen übernehmen weiterhin die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung für:

  • Krebs-Patienten, die zur Strahlentherapie oder Chemotherapie fahrten müssen Genehmigt werden.
  • Dialyse-Patienten müssen Genehmigt werden
  • Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert sind (aG), blind sind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig sind (H), dazu Benötigen wir den Ausweis.
  • Patienten, die Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegestufe II oder III erhalten.

Weitere Möglichkeiten zur Kostenübernahme:

  • Ärzte können auch bei Erkrankungen, die nicht unter die genannten Ausnahmeregelungen fallen, aber von vergleichbarem Schweregrad sind, eine Fahrkostenübernahme verordnen.

Tipp:

  • Nach Erhalt der Verordnung können Sie sich mit dem genannten Unternehmen in Verbindung setzen, um weitere Informationen und Beratung zu erhalten.

Es ist wichtig, vor einer Krankenbeförderung die jeweiligen Regelungen Ihrer Krankenkasse zu prüfen und gegebenenfalls eine vorherige Genehmigung einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.

Sie können hier ihre Dokumente hochladen

Hier sind weitere Details für den Fall, dass Sie stationär im Krankenhaus aufgenommen werden und der Kostenträger eine gesetzliche Krankenkasse ist:

Übernahme der Fahrtkosten:

  • Die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen.
  • WICHTIG bei Serienfahrten z.b.  zur Kinder/Tagesklink müssen die Fahrten von der Krankenkasse Genehmigt werden.

Zuzahlung / Eigenanteil:

  • Es wird ein Zuzahlungsbetrag oder Eigenanteil für diese Fahrten anfallen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.

Wichtige Punkte auf dem Transportschein:

  • Achten Sie darauf, dass bei A) im Krankenhaus entsprechend „vollstationäre“ oder „teilstationäre“ Behandlung angekreuzt ist.
  • Es muss das Behandlungsdatum eingetragen werden.
  • Wenn nicht das nächste Krankenhaus gemeint ist, muss unter „andere Beförderungswege“ der Name des Krankenhauses angegeben sein.
  • WICHTIG bei Serienfahrten z.b.  zur Kinder/Tagesklink müssen die Fahrten von der Krankenkasse Genehmigt werden.

Weitere Informationen:

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Krankenbeförderung, wenn Sie stationär im Krankenhaus aufgenommen werden.
  • Sie sollten den Transportschein sorgfältig ausfüllen und darauf achten, dass alle erforderlichen Angaben korrekt gemacht werden.

Es ist wichtig, dass Sie den Transportschein korrekt ausfüllen, insbesondere die Angabe des Behandlungscharakters (vollstationär oder teilstationär) und, falls notwendig, den Namen des Krankenhauses unter „andere Beförderungswege“.

Für weitere Informationen und genaue Details zum Ausfüllen des Transportscheins können Sie sich direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.

Hier sind weitere Details für den Fall, dass Sie vor oder nach einer stationären Behandlung ins Krankenhaus zur Behandlung müssen und der Kostenträger eine gesetzliche Krankenkasse ist:

Übernahme der Fahrtkosten:

  • Die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen. (Falls Sie vor max. 1 Woche im Krankenhaus noch Stationär waren)

Zuzahlung / Eigenanteil:

  • Es wird ein Zuzahlungsbetrag oder Eigenanteil für diese Fahrten anfallen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.

Wichtige Punkte auf dem Transportschein:

  • Achten Sie darauf, dass bei A) im Krankenhaus entsprechend „vorstationäre“ oder „nachstationäre“ Behandlung angekreuzt ist.
  • Es muss das Behandlungsdatum eingetragen werden.
  • Wenn nicht das nächste Krankenhaus gemeint ist, muss unter „andere Beförderungswege“ der Name des Krankenhauses angegeben sein.

Weitere Informationen:

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Krankenbeförderung, wenn Sie vor oder nach einer stationären Behandlung zur Behandlung ins Krankenhaus müssen.
  • Sie sollten den Transportschein sorgfältig ausfüllen und darauf achten, dass alle erforderlichen Angaben korrekt gemacht werden.

Es ist wichtig, dass Sie den Transportschein korrekt ausfüllen, insbesondere die Angabe des Behandlungscharakters (vorstationär oder nachstationär), das Behandlungsdatum und gegebenenfalls den Namen des Krankenhauses unter „andere Beförderungswege“.

Für weitere Informationen und genaue Details zum Ausfüllen des Transportscheins können Sie sich direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.

Hier sind weitere Details zu Fahrten zur ambulanten Behandlung und den Bedingungen für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse:

Übernahme der Fahrtkosten:

  • Die Krankenkassen übernehmen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch in ganz bestimmten Fällen.

Bedingungen für Kostenübernahme:

  • Die Krankenkassen übernehmen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung weiterhin für:
    • Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert sind (aG), blind sind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig sind (H),
    • Patienten, die Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegestufe II oder III erhalten.
    • Bei beiden fällen muss der Ausweis bei der Krankenkasse sowie bei uns hinterlegt werden.

Zusätzliche Bedingungen:

  • Bei vergleichbaren Ausnahmefällen wie z.B. Multiple Sklerose (MS), Schlaganfall, Parkinson usw., muss die ICD-Schlüssel-Nr. auf dem Transportschein angegeben werden.

Zuzahlung / Eigenanteil:

  • Es wird ein Zuzahlungsbetrag oder Eigenanteil für diese Fahrten anfallen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.

Genehmigung durch die Krankenkasse:

  • Sie müssen vor dem ersten Behandlungstag die Fahrten von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigen lassen.

Wichtige Punkte auf dem Transportschein:

  • Geben Sie die ICD-Schlüssel-Nr. an, wenn es sich um vergleichbare Ausnahmefälle handelt.
  • Vergessen Sie nicht, die Fahrten vor dem ersten Behandlungstag von Ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen.
  • Es muss das Behandlungsdatum eingetragen werden.

Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Fahrten zur ambulanten Behandlung über die Bedingungen und erforderlichen Schritte informieren. Achten Sie darauf, den Transportschein korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Angaben zu machen.

Für weitere Informationen und Details zum Antragsverfahren, zur Kostenübernahme und zum Ausfüllen des Transportscheins können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Hier sind weitere Details zu Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung, onkologischen Chemotherapie oder Strahlentherapie:

Genehmigungspflichtige ambulante Serienfahrten:

  • Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung, onkologischen Chemotherapie oder Strahlentherapie sind genehmigungspflichtige ambulante Serienfahrten.

Zuzahlung / Eigenanteil:

  • Es wird ein Zuzahlungsbetrag oder Eigenanteil für diese Fahrten anfallen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.

Genehmigung durch die Krankenkasse:

  • Sie müssen vor dem ersten Behandlungstag die Fahrten von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigen lassen.

Wichtige Schritte:

  • Beantragung der Genehmigung: Stellen Sie rechtzeitig vor dem ersten Behandlungstag einen Antrag auf Genehmigung der Serienfahrten bei Ihrer Krankenkasse.
  • Schriftliche Genehmigung: Nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse können Sie die Fahrten antreten.

Kostenübernahme nach Genehmigung:

  • Nach der schriftlichen Genehmigung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die genehmigten Serienfahrten.

Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Serienfahrten zur ambulanten Dialysebehandlung, onkologischen Chemotherapie oder Strahlentherapie um die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse kümmern. Beachten Sie auch die Zuzahlungsregelungen für diese Fahrten.

Für weitere Informationen und genaue Details zum Antragsverfahren und zur Kostenübernahme können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Hier sind weitere Details für den Fall, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden und der Kostenträger eine Berufsgenossenschaft ist:

Übernahme der Fahrtkosten:

  • Sie müssen keine Zuzahlung oder Eigenanteil leisten.
  • Die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch Ihre Berufsgenossenschaft übernommen.

Wichtige Punkte auf dem Transportschein:

  • Achten Sie darauf, dass als Kostenträger Ihre Berufsgenossenschaft eingetragen ist.
  • Setzen Sie ein Kreuz bei „Arbeitsunfall“ oder „Berufskrankheit“.

Weitere Informationen:

  • Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die Krankenbeförderung, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden.
  • Sie sollten den Transportschein sorgfältig ausfüllen und darauf achten, dass alle erforderlichen Angaben korrekt gemacht werden.

Es ist wichtig, dass Sie den Transportschein korrekt ausfüllen, insbesondere die Angabe des Kostenträgers (Berufsgenossenschaft) und die Kennzeichnung von „Arbeitsunfall“ oder „Berufskrankheit“. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fahrtkosten ohne Zuzahlung oder Eigenanteil von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen werden.

Für weitere Informationen und Details zum Ausfüllen des Transportscheins können Sie sich direkt an Ihre Berufsgenossenschaft wenden.

Sie müssen alle Kosten die mit Ihrer Behandlung zu tun haben vorfinanzieren? Wir wissen, nicht jeder Patient hat die finanzielle Kraft diese Vorfinanzierungen zu stemmen. Wir bieten Ihnen diese Beförderung auf Rechnung zu fahren an.

  1. Antrag und Rechnungstellung
  2. Abrechnung mit Privat-Patienten: Wir erleichtern Ihnen den Prozess der Abrechnung, wenn Sie Privat-Patient sind. Unsere transparenten Abrechnungsmethoden ermöglichen eine unkomplizierte Abwicklung.
  3. Wir benötigen von Privat-Patienten die Verordnung von der Krankenfahrt.
  4. Als Privat-Patient erhalten Sie von uns monatlich die Rechnung der Fahrkosten Detailliert per Email(PDF) und extra als Brief.
  5. Zusätzlich können Sie unser Sepa-Lastschrift Mandat nutzen.
  6. Eine Bestätigung der AGB sowie der (DSGVO) wird benötigt.

Alle Kliniken in der Universität Stadt Tübingen finden Sie hier


Krankenfahrten in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Tübingen zu den ambulanten Behandlungen

Mit unseren kinderfreundlichen sympathischen Fahrern*innen, kommen Sie und Ihr Kinder stets pünktlich, sicher und zuverlässig  zu Ihre Terminen in die Kinderklinik Tübingen an.

Unsere gängingen Krankenfahrten finden in der Regel in diese Abteilungen statt:

Allgemeine Pädiatrie, Hämatologie und Onkologie

Kinderkardiologie, Intensivmedizin und Pulmologie

Neuropädiatrie, Entwicklungsneurologie, Sozialpädiatrie

Neonatologie, neonatologische Intensivmedizin

Kinderchirurgie und Kinderurologie mit Poliklinik

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, diese prüfen wir kostenlos für Sie, können wir direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen bei der Sie und Ihr Kind versichert ist.


Zur Chemotherapie nach Tübingen in die Medizinische  Tagesklinik / Frauenklinik Tagesklinik

Chemotherapien können zwischen 3-6 Stunden dauern. Wir sind stets in der Nähe. Ein Anruf genügt und wir sind innerhalb 10min für Sie startklar.

Es ist kein einfacher Weg den Sie als Patient hier gehen müssen. Aber wir können Ihnen versprechen unser bestes zu geben um die Fahrt, zur Klinik oder von der Klinik aus wieder zurück nach Hause, so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie als Mensch und nicht als Kunde, stehen bei uns stets im Vordergrund während der ganzen Behandlungszeitraum. Verhalten Sie sich bitte nicht zurückhaltend wenn es um Sonderwünsche geht! Wir haben immer ein offenes Ohr für Sie!


zur Radioonkologie Strahlenklinik nach Tübingen

Die Strahlentherapie findet in der Regel, in 72076 Tübingen Universitätsklinikum „UKT“ Hoppe-Seyler Straße 3 im B oder C Bau der Radioonkologie statt, wir wissen genau wo Sie hin müssen!

Die Strahlentherapie dauert zwischen 2-8 Wochen je nach dem was die Strahlenklinik hier für Sie verordnet hat. In dieser Zeit stehen wir im Bezug auf die Krankenfahrten bis zum Schluss an Ihrer Seite. Wir holen Sie zur vereinbarten Zeit pünktlich zu Hause ab und bringen Sie auf dem schnellsten Weg zu Ihrem Termin. Da die Bestrahlungsprozedur in der Regel ca. 30min dauert warten wir auf Sie direkt vor der Klinik, somit entstehen für Sie keine Wartezeiten und Sie kommen wieder schneller nach Hause.

Während Sie nun mit uns auf dem Heimweg sind, nehmen wir schon den Termin für den nächsten Tag gleich auf, somit müssen Sie nicht nochmal eine telefonische Termindurchsage machen!

Wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab – Sie müssen lediglich wenn Sie nicht befreit sind eine gesetzliche Zuzahlung von 10% des Fahrpreises, jedoch mindestens 5,00 € oder max. 10,00€ uns entrichten.


Die BG Klinik Tübingen ist eine BG Klinik[1] in Baden-Württemberg. Sie gehört zu der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH.

Lage

Die Gebäude der BG Klinik liegen auf halber Höhe zwischen dem Crona-Klinikum und der Morgenstelle auf dem Schnarrenberg in unmittelbar Nachbarschaft zu den Gebäuden des Universitätsklinikums Tübingen.

Geschichte

Der Grundstein für die Klinik wurde 1955 gelegt, woraufhin sie zwei Jahre später eröffnet wurde.[2]

Die Klinik verfügt über 340 Planbetten auf 8[3] Stationen und beschäftigt 1307[4] Mitarbeiter.[5] Zusammen mit dem Universitätsklinikum Tübingen ist die BG Klinik als überregionales Traumazentrum des Trauma Netzwerks Südwürttemberg zertifiziert.[6] 2019 belegte die Klinik den zwölften Platz im Krankenhausranking des F.A.Z.-Instituts in der Kategorie „300 bis unter 500 Betten“.[7]

Kennzahlen
  • Patientenzahl stationär: 9.771[8] pro Jahr
  • Patientenzahl ambulant: 40.575[9] pro Jahr
  • Operative Eingriffe: 11.000 pro Jahr[5]

    Die Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus gGmbH in Tübingen wurde 1916 als Tropengenesungsheim gegründet. Der Name geht zurück auf den Stuttgarter Unternehmer Paul Lechler (1849–1925), durch dessen Engagement 1906 das Deutsche Institut für Ärztliche Mission (Difäm) ins Leben gerufen wurde, das der Träger des Krankenhauses ist.

    Ziele und Aufgaben

    Das Anliegen des Tropengenesungsheims war, die medizinische Versorgung in wirtschaftlich armen Ländern zu verbessern. Dort wurden damals Ärzte, Pflegekräfte, Hebammen und Theologen verschiedener Missionsgesellschaften auf ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet und in der Tropenmedizin ausgebildet. Tropenrückkehrer konnten im Krankheitsfall qualifiziert behandelt werden. Neben dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg war das Tropengenesungsheim in dieser Zeit die bedeutendste Fachklinik für Tropenmedizin in Deutschland. Heute verfügt die Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus über eine der größten tropen- und reisemedizinischen Ambulanzen Deutschlands. Dort steht die Diagnostik und Behandlung von Tropen- und Infektionskrankheiten sowie die reisemedizinische Beratung und Impfsprechstunde im Vordergrund.

    Seit den 1950er Jahren besteht zusätzlich ein Versorgungsauftrag für internistische Patienten aus dem Raum Tübingen.
    Inzwischen hat sich das 90-Betten-Krankenhaus neben der Tropenmedizin zu einem Zentrum für Geriatrie (Altersmedizin) spezialisiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Palliativmedizin. Für das Universitätsklinikum Tübingen und die Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus stehen unter dessen Trägerschaft 10 Betten auf einer Palliativstation zur Verfügung. Über 200 Mitarbeiter behandeln jährlich über 2600 stationäre Fälle. Vor dem Hintergrund der diakonischen Trägerschaft ist die christliche Ethik und ein ganzheitlich orientierter Therapieansatz Leitbild für die Behandlung der überwiegend internistisch akutkranken älteren Patienten.

    Die Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus ist Träger des Tübinger Projekts häusliche Betreuung Schwerkranker, einem spezialisierten Palliativdienst zur ambulanten Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen – meist Tumorpatienten. Mit Unterstützung durch die Robert-Bosch-Stiftung und den Krebsverband Baden-Württemberg startete dieses Modellprojekt 1991. Inzwischen ist das Tübinger Projekt bundesweit der dienstälteste ambulante Palliativdienst.


  • Die Kreiskliniken Reutlingen gGmbH ist der Träger des Klinikum am Steinenberg in Reutlingen, der Albklinik in Münsingen und des MVZ Gammertingen. Der Landkreis Reutlingen ist Gesellschafter der Kreiskliniken Reutlingen gGmbH.

    Mit insgesamt rund 850 Betten, rund 2.500 Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften sind die Kreiskliniken Reutlingen GmbH, der größte kommunale Arbeitgeber der Region und versorgen etwa 38.000 stationäre und 82.000 ambulante Patienten pro Jahr.

    Geschichte

    Das Klinikum am Steinenberg geht zurück auf das Neue Bezirks-Krankenhaus, das im November 1892 eröffnet wurde.[1] Das ursprüngliche Backsteingebäude bestand aus einem zweistöckigen Mittelbau und zwei einstöckigen Seitenflügeln mit großer Gartenanlage sowie einem Gebäude zur Isolierung. Zu Beginn zählte das Haus 18 Krankenzimmer mit 50 Betten und besaß bereits ein modernes Belüftungssystem.[2]

    Klinikum am Steinenberg

    Neben der Albklinik in Münsingen ist das Klinikum am Steinenberg in Reutlingen zudem Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen sowie der Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg.

    Medizinische Abteilungen
    Kompetenzzentren Klinikum Reutlingen
    • Brustzentrum
    • Darmzentrum
    • Endo Prothetik Zentrum
    • Gynäkologisches Tumorzentrum
    • Interdisziplinäres Gefäßzentrum
    • Krebszentrum Reutlingen
    • Lokale Schlaganfalleinheit
    • Pankreaskarzinomzentrum
    • Perinatalzentrum
    • Prostatakarzinomzentrum
    • Regionales Schmerzzentrum
    • Regionales Traumazentrum
    • Zentrum für Altersmedizin
    • Zentrum für Palliativmedizin
    • Zentrum für Suchttherapie

      Universitäts-Augenklinik Tübingen
      Department für Augenheilkunde

    • Die Universitäts-Augenklinik Tübingen bietet das Spektrum einer Maximalversorgung zur Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Auges, der okulären Adnexe, des Sehnerven und der Sehbahn an.Jährlich lassen sich in den Ambulanzen und Sprechstunden 60.000 Patienten beraten und behandeln. Die Augenklinik führt jährlich 20.000 ambulante und stationäre Operationen durch.Zusammen mit einem erfahrenen, oberärztlichen Team wird die Augenklinik von Prof. Dr. Bartz-Schmidt geleitet.
Entdecken Sie die einfache Art, die Gültigkeit Ihrer ärztlichen Verordnung zu überprüfen! Nutzen Sie unser praktisches Tool für die Transportschein-Abfrage, um sicherzustellen, dass Ihre ärztliche Verordnung den Anforderungen entspricht. Einfach und bequem können Sie mit unserem Tool sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen korrekt eingetragen sind.

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