Wir sind stolz darauf, als autorisierter Digitax-Partner zu fungieren. Unsere Werkstatt ist darauf spezialisiert, Taxameter des renommierten Herstellers Digitax mit höchster Fachkenntnis einzubauen. Wir gewährleisten nicht nur die einwandfreie Installation, sondern überprüfen und bewerten auch die Konformität gemäß den strengen Standards. Anträge an die Eichbehörden übernehmen wir.
Als registrierter Instandsetzer bei der Eichbehörde verfügen wir über die notwendige Erlaubnis gemäß dem Eich- und Messgesetz. Diese Zulassung ermöglicht es uns, alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Taxameter genau und zuverlässig funktionieren.
Unsere Verpflichtung zur Qualität spiegelt sich in unserer Arbeit wieder, und wir setzen alles daran, sicherzustellen, dass die Taxameter in Ihrem Fahrzeug den höchsten Standards entsprechen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkenntnisse, wenn es um die Installation und Instandhaltung von Taxametern geht.
Zusätzlich dazu bieten wir umfassende Dienstleistungen zur Digitalisierung von Abrechnungen für Taxi- und Krankentransportunternehmen an. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern sind wir in der Lage, für Sie ein vollständig digitales System zu implementieren.
Unser Angebot umfasst die gesamte Bandbreite der Digitalisierung, angefangen von der Erfassung der relevanten Daten bis hin zur automatisierten Abrechnung. Durch die Nutzung modernster Technologien und in Kooperation mit unseren zuverlässigen Partnern stellen wir sicher, dass Ihre Abrechnungsprozesse effizient, transparent und fehlerfrei ablaufen.
Mit unserem umfassenden Service ermöglichen wir Ihnen nicht nur eine zeitgemäße, papierlose Verwaltung, sondern optimieren auch Ihre Arbeitsabläufe. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen für die Zukunft fit zu machen und von den Vorteilen einer digitalen Abrechnung zu profitieren.
Ab dem 1. Januar 2024 schreibt das Bundesfinanzministerium gemäß den Vorgaben vor, dass alle Taxameter mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Eine Ausnahme hiervon bilden Taxameter, die vor dem 1. Januar 2021 mit INSIKA-Technologie in Betrieb genommen wurden. Diese können noch bis zum 31. Dezember 2025 weiterverwendet werden, bevor die vollständige Umstellung auf die neue TSE-Technologie erforderlich ist.
Wir möchten unsere Kunden darüber informieren, dass wir diese gesetzlichen Anforderungen genau im Blick behalten und bereit sind, Sie bei der Integration der erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtungen zu unterstützen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Taxameter den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und reibungslos betrieben werden können.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder um Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Taxameter an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu erhalten. Wir sind bestrebt, Ihnen einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und Ihnen dabei zu helfen, stets konform zu agieren.
Information über die TSE
Ab 1.1.2024
TSE Pflicht im Taxi
Wer muss eine TSE im Taxi haben ?
Betreiber von elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne des 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung. Da ab dem 01.01.2024 auch EU-Taxameter als elektronische Aufzeichnungssysteme gelten, unterliegen alle Taxi-Unternehmen dieser Pflicht..
Was macht die TSE ?
Alle Geschäftsvorfälle sowie andere Vorgänge müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert werden
Welche Daten werden gesichert ?
Abhängig vom Ereignis werden Zählwerksdaten, Taxameter-Informationen, Taxikennung, Fahrer- und Fahrzeugkennung, Fahrtkosten sowie Steuerumsätze manipulationssicher gespeichert.